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Krypto-Terminologie: Token

Die Krypto-Szene zeichnet sich insbesondere durch ihre „Open-Source“ Politik aus: Jeder soll an der (Weiter-)Entwicklung der digitalen Alternativwährung, die ohne (staatliche) Zwischeninstanz auskommt, teilhaben können. Dieser egalitäre Ansatz führt zu einer breiten Diskussion verschiedenster Themen auf diversen Foren und Blogs. Aus (steuer-)rechtlicher Hinsicht ist dabei insbesondere die uneinheitliche Nutzung verschiedenster Terminologien problematisch. Der folgende Aufsatz soll einen Beitrag zur Vereinheitlichung und Klarstellung der relevanten Terminologie im Bereich der „Token“ leisten.

Currency Token

Diese Token werden als Zahlungsmittel eingesetzt und sollen somit als dezentrale Währung dienen. Ihre Inhaberschaft führt nicht zu einem Anspruch gegen einen Dritten. Beispiele sind: Bitcoin, Ethereum, Iota. Aufsichtsrechtlich sind sie bis auf weiteres laut Stellungnahme der Bafin und des BMF als sog. Rechnungseinheiten iSd. § 1 Abs. 1 Nr. 11 KWG (Kreditwesengesetz) einzuordnen. Zivilrechtlich sind sie als sonstige vermögenswerte, immaterielle Gegenstände iSd § 90 BGB zu beurteilen und steuerrechtlich als immaterielle Wirtschaftsgüter zu bilanzieren. Gewinne aus dem Handel können nach § 15 oder §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig sein. Auch das sog. Mining führt im Rahmen einer Gewerblichkeit zu steuerlichen Gewinnen. Die Steuerbarkeit von Gewinnen aus Coinsplit/Hard Fork, Margin Trading, Lending oder Airdrops ist im Einzelfall zu prüfen.

Utility Token

Utility Token verkörpern das Recht auf Zugang zu einem (noch zu entwickelnden) Produkt oder einer zu erbringenden Dienstleistung. Häufig sind Utility Token mit sog. Smart Contracts versehen und als ERC-20 Token auf der Ethereum Blockchain verankert. Sie werden zumeist im Rahmen eines sog. Initial Coin Offering (ICO) der Öffentlichkeit zum Kauf angeboten. Beispiele sind der MaidSafeCoin, über dessen Plattform Daten dezentral gespeichert werden können, der Coin als Entlohnung für das Anbieten sowie als Bezahlung für die Nutzung von Speichervolumen dient sowie der Steem Coin auf dessen Plattform „Steemit“ die Nutzer für die Publikation von Inhalten mit Coins entlohnt werden und damit (Premium-)Inhalte des sozialen Netzwerks freischalten können. Die aufsichtsrechtliche sowie steuer- und zivilrechtliche Einordnung ist noch weitestgehend ungeklärt. Insbesondere die Bafin verweist auf eine notwendige Prüfung im Einzelfall. Unseres Ermessens spricht in steuerrechtlicher Hinsicht vieles dafür, Utility Token weitestgehend gleich mit Currency Token zu behandeln.

Security oder Investment Token

Security Token versprechen dem Inhaber einen zukünftigen Kapitalzufluss, etwa in der Form von Zinsen oder einer Beteiligung an Gewinnen des dahinterstehenden Unternehmens. Sie können Ähnlichkeiten mit Aktien und anderen Wertpapieren haben. Security Token sind zu unterteilen in Debt Token, die lediglich einen zukünftigen (Rück-)Zahlungsanspruch gewähren und Equity Token, die darüber hinaus gesellschaftsrechtliche Rechte wie Stimm- und Informationsrechte einräumen. Ein Beispiel für einen Equity Token ist der Modum Token, bei dem sowohl die Gewinne an dem Supply-Chain orientierten Unternehmen geteilt als auch den Haltern Stimmrechte eingeräumt werden.

Bei Security Token ist aus anwaltlicher Sicht große Vorsicht geboten, da im Einzelfall umfangreiche form- und (aufsichts-)rechtliche Vorschriften eingreifen können. Da hierzu bislang noch keine Rechtsprechung oder klaren Leitlinien der Finanzverwaltung bestehen, herrscht derzeit noch große Rechtsunsicherheit. Eine rechtliche Beurteilung ist nur im Einzelfall möglich

Fragen zum Thema Krypto-Terminologie bzw. Token beantwortet Dr. Andreas Schwarz.

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