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Dr. Andreas Schwarz

Dr. Andreas Schwarz

Rechtsanwalt, Partner

Schwerpunkte: Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Umsatzsteuerrecht, internationales Steuerrecht, Start-up, Arbeitsrecht

Zulassung: 2008 Rechtsanwalt

Sprachen: Deutsch, Englisch

Studium Regensburg/Berlin ∙ Promotion Humboldt-Universität Berlin ∙ Rechtsanwalt bei Ernst & Young GmbH ∙ Rechtsanwalt bei Sozietät Schwarz & Reinhold ∙ Rechtsanwalt bei Buse Heberer Fromm PartG ∙ seit 09/2014 Partner bei Buschmann Partnerschaft mbB

Dr. Andreas Schwarz betreut Unternehmen jeder Rechtsform und deren Führungskräfte vorwiegend in allen steuerrechtlichen und bilanzrechtlichen Fragen des laufenden Geschäftsbetriebs. Er ist Experte für rechtliche und steuerrechtliche Fragen im Bereicht Crypto Token und Blockchain-Technologie. Zudem vertritt er Unternehmen in individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Dr. Schwarz ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Mittweida University of Applied Sciences.
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