Bereits für die zweite Jahreshälfte 2019 war eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung angekündigt. Für Arbeitgeber ist die derzeitige Situation ein Dilemma.
Die mittlerweile standardmäßige klageweise begehrte Auskunft ohne echtes Informationsinteresse ist zu einer elementaren Herausforderung für zahlreiche Arbeitgeber geworden.
Die Zahl der Streitigkeiten um den Status eines Vertragsverhältnisses freie Mitarbeit oder Beschäftigung als Arbeitnehmer wächst in den letzten Jahren kontinuierlich und ist immer aktuell. Die rechtlichen Auswirkungen einer „falschen“ Statusbestimmung sind beträchtlich.