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Änderung der Sachbezugswerte

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19.10.2018 die Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) beschlossen.

Die endgültigen Sachbezugswerte 2019 stehen somit fest. Sie werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Im Jahr 2019 wird der Monatswert für Verpflegung 251 Euro betragen. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wird auf 231 Euro festgelegt.

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